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14.12.2011, 15:59 Uhr | Übersicht | Drucken
EU senkt Qualitätsstandards für Fruchtsäfte

Straßburg, 14.12.11 - Das Europäische Parlament hat heute in erster Lesung einer Einigung mit dem EU-Ministerrat über verbesserte Herstellungsbedingungen und Verbraucherinformationen auf Fruchtsäften zugestimmt. Die Europaabgeordnete und Expertin für Lebensmittelgesetzgebung, Dr. Renate Sommer, übt scharfe Kritik an der Einigung. Die neuen Vorschriften seien eine Verwässerung der strengen Qualitätsstandards für Fruchtsäfte.



"Die Einigung ist ein fauler Kompromiss. Auf Kosten der Verbraucher hat der zuständige Berichterstatter die Einigung gegen unseren Willen durchgepeitscht. Damit riskiert er nicht nur eine Qualitätsverschlechterung bei Fruchtsäften, sondern auch eine mögliche Irreführung der Verbraucher," erklärt Sommer.

Künftig ist die nachträgliche Wiederbeimischung des Fruchtsaftaromas, das bei der Fruchtsaftkonzentrierung abgetrennt wurde, nicht mehr verpflichtend sondern freiwillig. Das bedeutet, dass bei einem Mehrfruchtsaft möglicherweise nur das Aroma einer einzigen Frucht wieder beigefügt wird. "Das ist eine klare Irreführung der Verbraucher," so Sommer. Auch bei frischen Säften, die als Direktsäfte bezeichnet werden, darf künftig Aroma aus einem anderen Produktionsvorgang hinzugefügt werden. So können Säfte aus unreifen sauren Früchten nachträglich aufgepeppt werden.

Hintergrund für die Vorschläge ist die Tatsache, dass Hersteller aus einigen EU-Ländern nicht die technischen Mittel haben, die bisherigen Anforderungen an die sogenannte Aromarestaurierung zu erfüllen. Mit der Lockerung der Qualitätsanforderungen soll ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden.

"Für Deutschland, ergeben sich daraus große Nachteile. Deutsche Fruchtsafthersteller, die aufgrund innovativer Technologie durchaus in der Lage waren die Anforderungen zu erfüllen, bekommen erhebliche Konkurrenz. Für Verbraucher ist außerdem ein Geschmacksverlust zu befürchten," erklärt Sommer. Das ergibt sich auch aus der Lockerung der Vorschriften für das Wasser, das bei der Rückverdünnung verwendet wird. In Zukunft reicht normale Trinkwasserqualität obwohl sich der Geschmack dieses Trinkwassers in den europäischen Ländern erheblich unterscheiden kann.

"Einziger Lichtblick des Kompromisstextes ist das Verbot von Zuckerzusatz bei frischen Säften. Nektare dürfen höchstens mit bis zu 20% Honig oder Zucker angereichert werden. So können wir vermeiden, dass der vermeintlich gesunde Fruchtsaft zur Zuckerbombe wird. Die kürzlich beschlossene Einführung verpflichtender Nährwertangaben auf Lebensmitteln gibt dem Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, sich über den genauen Zuckergehalt zu informieren. Es empfiehlt sich also grundsätzlich der Blick auf das Etikett," erklärt Sommer abschließend.


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